Mein Leistungsspektrum im Bereich Berufskraftfahrerweiterbildung umfasst die
gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen im Fachbereich Güterverkehr nach §§ 5 und 30 BKrFQG in Verbindung mit §§ 4 und 11 BKrFQV.
Darüberhinaus sind auch individuelle Fortbildungen für Unternehmer im Güter- und Personenverkehr auf Anfrage möglich.
Termine erfolgen jeweils nach Absprache. Sprechen Sie mich bitte an.
Mein persönliches Anliegen ist es, dass Sie die gemeinsame Zeit bereichert: jede Art von Weiterbildung soll Spaß machen und gleichzeitig Wissen vermitteln!